Drei Jahre nach der Pilotstudie: Der Fall Müstair ist ein Prüfstein
11. September 2026
Statement der IG-M!kU vom 11. September 2026
Drei Jahre nach der Pilotstudie: Der Fall Müstair als Prüfstein der Aufarbeitung
Am 12. September jährt sich zum dritten Mal die Veröffentlichung der Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz. Fast zeitgleich hat das Bistum Chur bekannt gegeben, dass nach dem staatlichen Strafverfahren nun auch die kirchenrechtliche Voruntersuchung im Fall Müstair beendet wurde und kein weiteres kirchenrechtliches Strafverfahren eröffnet wird.
Die Pilotstudie hat 2023 das Ausmass des Missbrauchs sichtbar gemacht. Die kirchlichen Institutionen haben damals selbst anerkannt, dass Veränderungen notwendig sind und es einen Kulturwandel braucht.
Drei Jahre später – und wenige Monate vor der Veröffentlichung der Hauptstudie Anfang Februar 2027 – ist es wichtig zu fragen, was sich seither tatsächlich verändert hat. Dabei zählt nicht allein, welche Massnahmen beschlossen und eingeführt wurden. Entscheidend ist, wie sie sich für Betroffene auswirken, wie mit Hinweisen und offenen Fragen umgegangen wird – und ob kirchliche Institutionen von sich aus Verantwortung übernehmen.
Der Fall Müstair zeigt, was damit konkret gemeint ist. Nach Abschluss der staatlichen und kirchenrechtlichen Verfahren richtet sich der Blick nun darauf, nach welchen Kriterien über das zukünftige Wirken des Priesters entschieden wird und welche Rolle dabei der Schutzauftrag der Kirche spielt. Daran zeigt sich, wie die Kirche ihrer Verantwortung gerecht wird.
Aufarbeitung muss sich an ihrer Wirkung messen lassen: daran, ob Betroffene gehört und ernst genommen werden, ob Schutz gewährleistet wird und ob aus dem Geschehen gelernt wird. Verantwortung endet nicht mit dem Abschluss eines Verfahrens, sondern zeigt sich auch im weiteren Handeln.
Zum Fall Müstair
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden hat das Verfahren gegen den Spiritual des Klosters St. Johann in Müstair eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft sind einzelne Vorwürfe verjährt, beim Vorwurf der sexuellen Nötigung seien die gesetzlichen Tatbestände nicht erfüllt.
Dazu eine Stellungnahme der IG-M!kU
Die IG-M!kU nimmt zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft Graubünden das Verfahren im Fall Müstair abgeschlossen hat.
Für Betroffene ist wichtig, dass die Einstellung eines Strafverfahrens nicht mit einer umfassenden Klärung aller Fragen gleichgesetzt wird. Eine Verfahrenseinstellung relativiert weder das erlebte Leid von Betroffenen noch bedeutet sie automatisch, dass kein Fehlverhalten stattgefunden hat. Strafrechtliche Beurteilungen, kirchenrechtliche Abklärungen und die Erfahrungen von Betroffenen sind nicht immer deckungsgleich.
Die angekündigte Fortführung der kirchenrechtlichen Voruntersuchung sowie die Aufrechterhaltung der Vorsichtsmassnahmen zeigen, dass die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen ist.
Die IG-M!kU hält es für zentral, dass die weiteren Abklärungen sorgfältig, transparent und unter Berücksichtigung der Betroffenenperspektive geführt werden.