Verfahren gegen Priester im Val Müstair eingestellt
11. Juni 2026
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden hat das Verfahren gegen den Spiritual des Klosters St. Johann in Müstair eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft sind einzelne Vorwürfe verjährt, beim Vorwurf der sexuellen Nötigung seien die gesetzlichen Tatbestände nicht erfüllt.
Dazu eine Stellungnahme der IG-M!kU
Die IG-M!kU nimmt zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft Graubünden das Verfahren im Fall Müstair abgeschlossen hat.
Für Betroffene ist wichtig, dass die Einstellung eines Strafverfahrens nicht mit einer umfassenden Klärung aller Fragen gleichgesetzt wird. Eine Verfahrenseinstellung relativiert weder das erlebte Leid von Betroffenen noch bedeutet sie automatisch, dass kein Fehlverhalten stattgefunden hat. Strafrechtliche Beurteilungen, kirchenrechtliche Abklärungen und die Erfahrungen von Betroffenen sind nicht immer deckungsgleich.
Die angekündigte Fortführung der kirchenrechtlichen Voruntersuchung sowie die Aufrechterhaltung der Vorsichtsmassnahmen zeigen, dass die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen ist.
Die IG-M!kU hält es für zentral, dass die weiteren Abklärungen sorgfältig, transparent und unter Berücksichtigung der Betroffenenperspektive geführt werden.