IG M!kU plädiert für gemeinsame Mindeststandarts in den Deutschschweizer Bistümern

13. August 2026

Statement der IG-M!kU vom 13. August 2026:

Die IG M!kU begrüsst das neue St. Galler Schutzkonzept (siehe Medienmitteilung unten) und plädiert für gemeinsame Mindeststandarts in den Deutschschweizer Bistümern. Mit dem neuen Präventions- und Schutzkonzept stärkt das Bistum St. Gallen den Schutz der körperlichen, geistigen und seelischen Integrität. Die ausdrückliche Einbeziehung von Arbeitsplatzkonflikten, Mobbing und anderen Formen von Grenzverletzungen stellt aus Sicht der IG-M!kU eine wichtige Weiterentwicklung des Integritätsschutzes dar.

Anfang 2026 haben die Bistümer Basel, Chur und St. Gallen angekündigt, im Bereich der Prävention enger zusammenzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund plädiert die IG-M!kU dafür, den im Bistum St. Gallen eingeführten erweiterten Schutz der körperlichen, geistigen und seelischen Integrität – einschliesslich Arbeitsplatzkonflikten, Mobbing und anderen Formen von Grenzverletzungen – als gemeinsamen Mindeststandard in den Bistümern der Deutschschweiz zu übernehmen.

Aus Sicht der IG-M!kU schaffen gemeinsame Mindeststandards Klarheit und Verlässlichkeit für Betroffene. Sie tragen dazu bei, dass Menschen unabhängig davon, welchem Bistum sie angehören, auf einen vergleichbaren Schutz ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Integrität vertrauen können. Wichtig sind dabei auch niederschwellig zugängliche Anlaufstellen wie Ombudsstellen, an die sich Betroffene bei Grenzverletzungen wenden können. Gemeinsame Mindeststandards bedeuten nicht identische Schutzkonzepte. Sie stellen jedoch sicher, dass ein vergleichbares Schutzniveau und grundlegende Verfahren unabhängig vom jeweiligen Bistum gewährleistet sind.

Mittelfristig sollten diese Mindeststandards schweizweit gelten und die bereits laufenden nationalen Präventionsmassnahmen ergänzen.

Vorstand der Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld (IG-M!kU)