Ausführungsbestimmungen für Assessments

25. März 2026

Am 11. März 2025 hatte die Schweizer Bischofskonferenz anlässlich ihrer 347. Ordentlichen Versammlung das Dekret bezüglich der Einführung der psychologischen Eignungsprüfung (Assessment) von zukünftigen Seelsorgerinnen und Seelsorgern erlassen. Die Schweizer Bischöfe haben nun einstimmig die Ausführungsbestimmungen zu den psychologischen Assessments verabschiedet. Sie regeln die Zuständigkeiten und den Umgang mit deren Ergebnissen.